
Unsere Förderung
Ziel der Heinrich Busch Stiftung ist die Förderung von behinderten Kindern und Jugendlichen bis zu ihrem abgeschlossenen 21. Lebensjahr sowie ihren Müttern. Zum einen unterstützen wir Einzelpersonen direkt, zum anderen fördern wir Organisationen, die unserer Zielsetzung entsprechen.
Bei uns können Sie Zuschüsse für rollstuhlgerechte Fahrzeuge oder den barrierefreien Umbau eines Badezimmers beantragen. Und Maßnahmen, die die Integration in das Alltagsleben erleichtern.
Außerdem unterstützen wir Modellvorhaben in der Eingliederungshilfe, teilweise gemeinsam mit anderen Stiftungen, zu denen wir gern den Kontakt herstellen. Jüngste Beispiele sind die finanzielle Unterstützung von Barrierefrei Leben e.V. im Bereich SmartHome und die Förderung eines innovativen Kinderversorgungsnetzwerkes (KVN) in Hamburg, das sich den Aufbau einer Beratungsstelle zum Ziel gesetzt hat.
Antragsverfahren
Über die Förderanträge entscheidet unser Vorstand mehrmals im Jahr.
Antragsberatung für Einzelpersonen
Das Antragsformular für die Unterstützung von Einzelpersonen finden Sie hier: Antragsformular.
Als Nachweis wünschen wir uns die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oder vergleichbarer Dokumente, soweit die Förderung im Ausland erfolgt. Außerdem benötigen wir einen Kostenvoranschlag.
Unsere Mitarbeiterin, Frau Beate Werst, berät die Antragsteller*innen per Mail b.werst(at)notariat-bergstrasse.de oder telefonisch unter +49 40 302006-599.
Antragstellung von Organisationen
Organisationen sollten zunächst einen formlosen Antrag stellen. Als Förderpartner*in senden Sie uns bitte eine kurze Projektbeschreibung und einen Finanzierungsplan. Für eine Bewilligung benötigen wir später den Nachweis, dass Ihre Vorhaben von staatlichen Stellen und Verbänden begrüßt werden, aber diese die Finanzierung nicht übernehmen können.
Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben, schreiben Sie uns bitte unter info(at)heinrich-busch-stiftung.de oder rufen Sie unseren Vorstand an unter +49 176 84887809 oder +49 171 2026386.
Antragsbewilligung
Alle Anträge sind für die Bewilligung zu richten an:
Heinrich Busch Stiftung
c/o Notariat Bergstraße
Herrn Dr. Bräutigam
Bergstraße 11
20095 Hamburg